Umwelt- und Nachhaltigkeitsbeauftragter

Beschreibung

Unser Kompaktseminar befähigt Sie, als Umwelt- und Nachhaltigkeitsbeauftragter tätig zu werden.
In einem Umweltmanagementsystem legt eine Organisation die Zuständigkeiten und Abläufe des betrieblichen Umweltschutzes fest. Dazu gehören Regelungen zu Planung, Ausführung und Kontrolle ebenso wie die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Verhaltens – und Verfahrensweisen. Die Organisation vereinbart Ziele und trifft die entsprechenden Maßnahmen. Im Rahmen sogenannter interner Audits überprüft sie selbst, ob diese Vorgaben eingehalten werden. Alles ist so zu organisieren, dass die eigenen und die gesellschaftlichen Ansprüche an ein umweltverträgliches Handeln sichergestellt sind, umweltbezogene Chancen und Risiken frühzeitig erkannt und rechtliche Anforderungen erfüllt werden.

Diese Weiterbildung endet mit einer schriftlichen Prüfung. Nach einer positiven Auswertung erhalten Sie das Zertifikat „Umwelt- und Nachhaltigkeitsbeauftragter“.

Inhalt

  • Ziele, Bedeutung und Nutzen von Umweltmanagement (UM),
  • Umweltmanagementsystemen (UMS) nach DIN EN ISO 14001 / EMAS und
  • Zertifizierung / Validierung
  • Aufgaben als Beauftragter für Umwelt- und Nachhaltigkeit
  • Organisatorische Aspekte des betrieblichen Umweltschutzes: Betreiberpflichten, Beauftragtenwesen, Delegation, Aufsicht, Bewertung und Kontrolle
  • Anwendung der ISO 14001 / EMAS und Interpretation der Vorgaben
  • Organisation von Umweltaudits und UM-Reviews
  • Voraussetzung und Ablauf von Zertifizierungen bzw. Validierungen
  • Umweltrecht
  • Umwelt – Controlling
  • Integration des UMS nach DIN EN ISO 14001 / EMAS in das betriebliche Management
  • Umweltschutz, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung / CSR
  • Ökobilanzen

Nutzen

Sie wirken bei der Einführung, Einhaltung und Pflege des geforderten UM – Systems mit
Sie kennen die Grundlagen und entwickeln Ihr Umweltmanagementsystem weiter
Sie implementieren Ihr UM-System in vorhandene Managementsysteme (IMS)

Teilnehmerkreis

Alle Personen, die eine Funktion als HSE-Beauftragter übernehmen sollen oder schon bekleiden. Verantwortliche für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz sowie Betriebsräte und Personalentwickler.

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