Verdunstungskühlanlagen – Einfache und sichere Hygienekontrollen
Die VDI setzt die Vorgaben des 42. BlmSchG in die Praxis um
Die Richtlinie VDI 2047 Blatt 2 befasst sich mit dem hygienisch sicheren Betrieb
von Verdunstungskühlanlagen. In ihrer neusten Fassung vom Januar 2019
werden dabei auch die neuen Anforderungen des 42. BImSch (Bundesimmissionsschutzgesetz)
integriert und umgesetzt.
Hintergrund für die strengeren Überwachungsvorschriften ist die nachgewiesene Gefahr der Verbreitung von Legionellen über Aerosole in der direkten Umgebung von Verdunstungskühlanlagen. Die wichtigsten Anforderungen sind:
- Der Betreiber einer Verdunstungskühlanlage ist verpflichtet, die Anlagen bei der
zuständigen Überwachungsbehörde zu melden. - Der Betreiber ist verpflichtet Sorge zu tragen, dass nur geeignetes, qualifiziertes und geschultes Personal zum Betrieb der Anlagen eingesetzt wird.
- Die Anlage ist ständig mikrobiologisch zu überwachen, u. a. durch Eigenkontrollen auf Gesamtkeimzahl mit Hilfe von Dip-Slides in einem 14-tägigen Rhythmus.
- Ziel der Überwachung ist die Einhaltung eines Grenzwertes, um den Zeitpunkt der Biozidzugabe zu bestimmen.
- Die Anzahl der Probenahmestellen ist so anzupassen, dass die komplette Anlage repräsentativ abgedeckt wird.
Geben Sie der Gefahr von legionellenhaltigen Aerosolen keine Chance und testen Sie regelmäßig auf Gesamtkeimzahlen mit den Romer Labs Dip-Slides. Die HygieneChek® Dip-Slides von Romer Labs helfen Zeit zu sparen und erleichtern den regelmäßigen Kontrollprozess. Hier geht zum Download FL_Verdunstungskuhlanlage_DE_0519_SNI
Gerne unterstützen wir Sie in Kooperation mit Romer Labs bei der Beratung und Schulung zu diesem Thema unter Einbezug der Lebensmittelmanagementsysteme (HACCP, IFS, BRC, FSSC22000)