Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lebensmitteltechnik-Deutschland Akademie
Andrawas GbR, Fuldastr. 36, 34270 Schauenburg
Stand: Oktober 2026
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Seminare, Lehrgänge, Schulungen, Webinare, digitale Lernangebote sowie Beratungs- und Auditleistungen zwischen der Andrawas GbR (nachfolgend „Anbieter“) und dem Auftraggeber. Dies gilt für Veranstaltungen in Präsenz, online und als Inhouse-Veranstaltung beim Auftraggeber.
(2) Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind Unternehmer und Verbraucher. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Teilnehmer ist die Person, die an der Veranstaltung teilnimmt; sie kann mit dem Auftraggeber identisch sein.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung, haben Vorrang vor diesen AGB.
§2 Angebot, Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Angebote des Anbieters, insbesondere die Darstellung der Seminare auf der Internetseite oder in Programmunterlagen, sind freibleibend und stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Für die Teilnahme an einer Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Sie kann schriftlich, per E-Mail oder über das Online-Formular des Anbieters erfolgen. Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter die Anmeldung in Textform bestätigt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ist eine Veranstaltung bereits ausgebucht, informiert der Anbieter den Auftraggeber unverzüglich.
(4) Bei Inhouse-Veranstaltungen und Beratungsleistungen kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots des Anbieters in Textform oder durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters zustande. Umfang, Ort, Zeitpunkt und Dauer der Leistung ergeben sich aus dem Angebot.
§3 Leistungen und Durchführung
(1) Inhalt, Dauer, Ort und Termin der Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung bzw. dem Angebot. Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten.
(2) Der Anbieter bestimmt Methodik und Ablauf der Veranstaltung sowie die eingesetzten Dozenten. Zumutbare Änderungen des Ablaufs, des Veranstaltungsortes oder des Dozenten, die den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern, bleiben vorbehalten.
(3) Der Anbieter schuldet die sorgfältige Durchführung der vereinbarten Veranstaltung bzw. Beratungsleistung, nicht einen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht das Bestehen von Prüfungen, Audits oder Zertifizierungen. Dies gilt nicht, soweit ausdrücklich ein Erfolg vereinbart wurde.
(4) Bei Inhouse-Veranstaltungen stellt der Auftraggeber auf eigene Kosten geeignete Räume sowie die vereinbarte technische Ausstattung bereit und benennt einen Ansprechpartner. Der Auftraggeber informiert den Anbieter rechtzeitig über besondere Betriebs-, Sicherheits- und Hygienevorschriften.
(5) Beratungs- und Auditleistungen erbringt der Anbieter nach dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie den zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Anforderungen der jeweiligen Standards und Rechtsvorschriften. Der Auftraggeber bleibt für die Umsetzung der Empfehlungen und die Einhaltung rechtlicher und normativer Anforderungen in seinem Betrieb selbst verantwortlich.
§4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise, die in der Veranstaltungsbeschreibung, im Angebot oder in der Anmeldebestätigung genannt sind. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen sind.
(2) In den Seminargebühren sind, soweit nicht anders angegeben, die Seminarunterlagen sowie bei Präsenzveranstaltungen die Tagungsverpflegung enthalten. Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten bei Inhouse-Veranstaltungen und Beratungsleistungen werden gesondert berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Seminaren ist die Rechnung spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form (z. B. als PDF per E-Mail) zu stellen.
(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie bei Unternehmern die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
(6) Die Zahlungspflicht besteht unabhängig davon, ob der angemeldete Teilnehmer tatsächlich teilnimmt, soweit nicht ein Rücktritt nach § 5 wirksam erklärt wurde.
§5 Rücktritt und Umbuchung durch den Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber kann bis zum Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail) und ist an den Anbieter zu richten. Maßgeblich ist der Zugang beim Anbieter. Eine Abmeldung gegenüber dem Dozenten oder der Kursleitung ist nicht ausreichend.
(2) Bei Rücktritt fallen folgende Stornogebühren an:
- a) bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: keine Stornogebühr;
- b) ab 29 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Gebühr;
- c) ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn, bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gebühr.
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter ein geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen.
(4) Der Auftraggeber kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen, der die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt. Die Benennung bedarf der Textform und muss vor Veranstaltungsbeginn beim Anbieter eingehen. Hierfür fällt keine Gebühr an.
(5) Für Inhouse-Veranstaltungen und Beratungsleistungen gelten die im Angebot vereinbarten Stornoregelungen. Fehlt eine solche Regelung, gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend; bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Aufwendungen (z. B. bereits gebuchte Reise- und Übernachtungskosten) sind zusätzlich zu erstatten.
(6) Das gesetzliche Widerrufsrecht des Verbrauchers (§ 12) sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
§6 Absage, Verschiebung und Änderungen durch den Anbieter
(1) Der Anbieter ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern nicht erreicht wird oder wenn die Durchführung aus Gründen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, nicht möglich oder unzumutbar ist (z. B. Erkrankung des Dozenten ohne zumutbare Vertretung, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, erhebliche Verkehrsstörungen).
(2) Der Anbieter informiert den Auftraggeber unverzüglich, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn.
(3) Bei Absage erhält der Auftraggeber bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Alternativ kann er einen Ersatztermin oder eine andere Veranstaltung wählen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder Stornokosten, bestehen nur nach Maßgabe des § 11.
§7 Online-Veranstaltungen und digitale Lernangebote
(1) Für Online-Seminare und digitale Lernangebote (z. B. LBMTD-Akademie DIGITAL) stellt der Auftraggeber auf eigene Verantwortung die erforderliche technische Ausstattung bereit (Endgerät, Internetverbindung, aktueller Browser, ggf. Audio und Video). Der Anbieter teilt die technischen Mindestanforderungen vorab mit.
(2) Zugangsdaten sind ausschließlich für die angemeldete Person bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Anbieter ist bei Verstößen berechtigt, den Zugang zu sperren.
(3) Bild- und Tonaufzeichnungen der Veranstaltung durch Teilnehmer, Screenshots sowie die Weitergabe von Zugangslinks sind untersagt. Der Anbieter zeichnet Veranstaltungen nur nach vorheriger Ankündigung auf.
(4) Bei digitalen Lernangeboten richtet sich die Dauer des Zugangs nach der Angebotsbeschreibung. Mit Ablauf der Zugangsdauer endet das Nutzungsrecht. Der Anbieter ist um eine hohe Verfügbarkeit bemüht, schuldet jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit; Wartungsarbeiten und technische Störungen, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, begründen keine Ansprüche.
(5) Fällt eine Online-Veranstaltung aus technischen Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, aus, bietet er einen Ersatztermin an oder erstattet die Gebühr anteilig.
§8 Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate
(1) Bei regelmäßiger Teilnahme erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Bei Lehrgängen, die mit einer Prüfung oder einem Leistungsnachweis abschließen, wird bei erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat ausgestellt.
(2) Teilnahmebescheinigungen und Zertifikate des Anbieters sind keine staatlichen Abschlüsse und ersetzen keine Zulassungs-, Anerkennungs- oder Qualifikationsnachweise Dritter, insbesondere keine Zulassung als Auditor bei Standardinhabern, Zertifizierungsstellen oder Behörden. Die Anerkennung durch Dritte liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
§9 Pflichten der Teilnehmer, Hausordnung
(1) Teilnehmer haben die Hausordnung sowie die Sicherheits- und Hygienevorschriften des jeweiligen Veranstaltungsortes zu beachten. Bei Veranstaltungen in Betrieben des Auftraggebers oder Dritter gelten zusätzlich deren Betriebs-, Sicherheits- und Hygieneregeln.
(2) Der Anbieter kann Teilnehmer, die den Ablauf der Veranstaltung erheblich stören oder gegen Hausordnung oder Sicherheitsvorschriften verstoßen, von der Veranstaltung ausschließen. Der Anspruch auf die Gebühr bleibt in diesem Fall bestehen.
§10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle im Rahmen der Veranstaltung ausgehändigten oder bereitgestellten Unterlagen, Präsentationen, Vorlagen, Checklisten und digitalen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte verbleiben beim Anbieter bzw. beim jeweiligen Urheber.
(2) Der Auftraggeber und die Teilnehmer erhalten ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Unterlagen für eigene Zwecke und für die interne Nutzung im Unternehmen des Auftraggebers. Jede darüber hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Foto-, Film- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung sind ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
(4) Individuell für den Auftraggeber erstellte Arbeitsergebnisse (z. B. Konzepte, Auditberichte) darf der Auftraggeber im vereinbarten Umfang für eigene Zwecke nutzen. Allgemeine Methoden, Vorlagen und Know-how des Anbieters bleiben dessen Eigentum.
§11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Dasselbe gilt, soweit der Anbieter eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Dozenten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(4) Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände der Teilnehmer haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der Absätze 1 bis 3. Für die Richtigkeit und Wirksamkeit von Beratungsergebnissen im Hinblick auf Zertifizierungs- und Auditentscheidungen Dritter übernimmt der Anbieter keine Gewähr, soweit nicht ausdrücklich vereinbart.
(5) Die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§12 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern, die den Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließen, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular erhält der Verbraucher spätestens mit der Anmeldebestätigung in Textform.
(2) Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorgaben, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
§13 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter https://www.lebensmitteltechnik-deutschland.com/datenschutzerklaerung/ abrufbar.
(2) Meldet der Auftraggeber Teilnehmer an, versichert er, dass er zur Übermittlung der Teilnehmerdaten berechtigt ist und die Teilnehmer über die Datenverarbeitung informiert hat.
§14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters in Kassel. Der Anbieter ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Bei Unternehmern gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.